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Frühbucher Bonus bis 14. April!

Notwendige Nachweise…

19.
Mai
2021

Unter folgenden erfüllten Voraussetzungen freuen wir uns, Sie als Gast begrüßen und verwöhnen zu dürfen:

Getestet:
Sie benötigen für Ihren Aufenthalt bei uns einen Nachweis einer befugten Stelle über ein negatives Ergebnis eines PCR-Tests (Gültigkeit 72 Stunden) oder über ein negatives Ergebnis eines Antigentests (Gültigkeit 48 Stunden). Des Weiteren gilt ein Nachweis eines Antigentests zur Eigenanwendung, der in einem behördlichen Datenverarbeitungssystem erfasst wird (Gültigkeit 24 Stunden). Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine erneute Testung erforderlich.
Nach Ablauf der Gültigkeit ist eine erneute Testung erforderlich. Testmöglichkeiten sind im Hotel vorhanden.

ODER

Geimpft:
Sollten Sie bereits geimpft worden sein, können Sie mit dem Nachweis der Erstimpfung, die mindestens 22 Tage alt sein muss, für 3 Monate ab Impfdatum bzw. 9 Monate (sofern Sie 21 Tage vor der Erstimpfung COVID-19 hatten), bei uns urlauben. Ihre Zweitimpfung gilt für 9 Monate ab der Erstimpfung als Nachweis. Bei Impfungen, bei denen nur eine Impfung vorgesehen ist, gilt diese als Nachweis ab dem 22. Tag und gilt dann ab der Impfung für 9 Monate als Nachweis für Ihren Urlaub bei uns. Die Impfung kann mittels Impfpass, Impfkarte oder Ausdruck (Impfbestätigung) nachgewiesen werden. Ein Impfnachweis ist nur mit einem zentral zugelassenem Impfstoff gültig. Derzeit sind das folgende Impfstoffe: Biontech Pfizer, Moderna, Astra Zeneca sowie Johnson&Johnson

ODER

Genesen:
Wenn Sie in den letzten 6 Monaten positiv auf COVID-19 getestet wurden und genesen sind: Dann gilt hierfür ein Absonderungsbescheid oder eine Ärztliche Bestätigung (beides nicht älter als 6 Monate) als Nachweis für Ihren Urlaub bei uns. Für Ihren Urlaub gilt auch ein Nachweis eines Antikörpertests, der nicht älter als 3 Monate sein darf.

Aufenthalt für Kinder:
Für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr ist keine Testung notwendig. Ab dem 11. Lebensjahr gelten die gleichen Regelungen wie für Erwachsene.

Die oben angefügten Informationen entsprechen den aktuellen behördlichen Vorgaben.

Für Sie als Gast, aber auch für uns als Ihre verantwortungsvollen Gastgeber, stellen diese beschriebenen Sicherheitsmaßnahmen Herausforderungen dar. Geben wir gemeinsam unser Bestes, damit Sie optimale Rahmenbedingungen für Ihren erholsamen Aufenthalt vorfinden.

Wir freuen uns auf einen tollen Sommer mit Ihnen!

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